Schützenverein Wulferstedt

Sachsen-Anhalt


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Version 3.0 - letzte Aktualisierung 21.02.24

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Die Gründung

Im Jahre 1818 soll nach mündlicher Überlieferung erstmals ein "Friescheiten" in Wulferstedt stattgefunden haben.

Diese Entstehungszeit lässt auch in Wulferstedt darauf schließen, dass das Fest aus dem Drange der Teilnehmer an den Freiheitskriegen heraus, sich zusammen zu schließen und die Erinnerung an die glücklich und siegreich überstandenen Kämpfe durch Schießübungen zu feiern und sich im Schießen zu vervollkommnen, entstanden sein wird.

Aus dem Protokollbuch der Schützengesellschaft der Jahre 1863 bis 1940 kann man entnehmen, dass sich unsere Schützengesellschaft im Jahre 1825 gegründet hat. Denn laut Protokoll feierte die Schützengesellschaft im Jahre 1925 ihr 100 jähriges Bestehen.

Aber hundertprozentig kann man dieses Datum nicht beweisen, denn im Rechnungsbuch der Gesellschaft vom Jahre 1827 - 1843 wir darauf hingewiesen, dass dieses Buch das 2. Rechnungsbuch sei. Das erste Rechnungsbuch, sowie das 1. Protokollbuch muss man als verloren ansehen.

Die ersten Jahre

Die Schützengesellschaft wurde nur aktiv, wenn es um die Durchführung des Schützenfestes ging. Vor dem Beginn des Schützenfestes zahlte jeder Schütze im Voraus einen Unkostenbeitrag, der z.B. im Jahre 1827 12 Groschen betrug. Abgerechnet wurde nach dem Fest und fehlende Beträge mussten die Schützen nachzahlen.

Organisatoren des Schützenfestes waren zwei Schützenherrn. Sie waren auch für die Abrechnung zuständig und brauchten neben dem Hauptmann keine Beiträge zu zahlen.

Nach dem Statut der Schützengesellschaft wurden viele Schützen mit Strafgeldern belegt. Es war nicht gestattet, beim Laden der Gewehre und beim Schießen Tabak zu rauchen. Auch in der Nähe der Fahne durfte nicht geraucht werden. Strafe musste auch der Schütze bezahlen, der beim Schießen keinen Hut trug.

Das Schützenfest oder wie die Wulferstedter sagten "Friescheiten" wurde in dieser Zeit nur 2 Tage (Donnerstag und Freitag) gefeiert. Der Festplatz befand sich auf der Wiese unter den Wellerwänden (heutiger Friedhof). Einen feststehenden Schießplatz gab es nicht. Die sogenannte "Bude" wurde jedes Jahr vor Beginn des Festes wieder aufgebaut. Tanzzelte gab es auch noch nicht und der Tanzboden wurde zum Tanzen im Freien aufgebaut. Der Tanzboden war einen Konstruktion aus Balken und Brettern und wurde vom Krugpächter ausgeliehen. Um Sitzgelegenheiten und Tische zu schaffen, wurden Pfähle in den Boden geschlagen und Bretter darüber genagelt.

Die Schützen schossen um Gewinne. Der Schützenkönig erhielt eine Plätte (Bügeleisen) im Wert von 2 Taler und 10 Groschen (1 Taler = 30 Groschen, 1 Groschen = 12 Pfennige; um 1850 betrug der Wochenlohn eines Baumwoll- und Leinenwebers: 2 Taler, 3 Silbergroschen ), die nachfolgenden Schützen kleine Gewinne wie zinnerne Teller und Krüge.

Die Schützenkönige der Jahre 1827 - 1843

1827 Christoph Ahrens   1836 Friedrich Brinkmann
1828 Christian Knochenhauer   1837 Christoph Möhring
1829 Andreas Knäcker   1838 Friedrich Dippe
1830 Friedrich Krüger   1839 Friedrich Müller
1831 Friedrich Dippe   1840 Friedrich Knochenhauer
1832 Andreas Schröder   1841 Martin Eitze
1833 Friedrich Müller   1842 Andreas Jäger
1834 Friedrich Dippe   1843 Martin Eitze
1835 Andreas Dettmar      

 

Im Jahre 1827 erhielt die Schützengesellschaft Wulferstedt ihre erste Fahne. Sie wurde von einem Maler ausgemalt (doppelseitig) und kostete 6 Taler.

Das bevorzugte Getränk der Wulferstedter Schützengesellschaft war Broihan, ein heller obergäriges Bier, das von Hamersleben oder Röderhof geholt wurde. Im Jahr 1827 kosteten 5 halbe Fass Broihan 20 Taler.

Die Genehmigung zur Durchführung des Schützenfestes erteilte der Landrat des Kreises Oschersleben, Baron von Hünecke auf Dedeleben.

Im Jahr 1839 schaffte sich die Schützengesellschaft einen neuen Tanzboden an, der 55 Thaler und 10 Groschen kostete. 50 Taler wurden dabei in einem Kredit vom Halbspänner Christoph Frede mit einer Rückzahlung über 10 Jahre und 5% Zinsen gewährt. Dieser nahm auch den Tanzboden in Verwahrung und durfte ihn in seinem Garten bei Bedarf unentgeltlich ausschlagen.

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